
Zahlung der individuellen AHV/IV-Leistungen
Die Sektion «Zahlung der individuellen AHV/IV-Leistungen» ist für die Erfassung, Kontrolle und Auszahlung der mehrheitlich elektronisch eingereichten Rechnungen zuständig, welche die individuellen AHV/IV-Leistungen betreffen, die von den 27 schweizerischen IV-Stellen gewährt werden.
Die ausgerichteten Leistungen können unterschiedlicher Art sein, beispielsweise medizinische Leistungen von Ärztinnen und Ärzten, Therapeutinnen und Therapeuten oder Spitälern, Eingliederungs- und Abklärungsmassnahmen, Reisekosten im Zusammenhang mit Eingliederungsmassnahmen oder Hilfsmittel der AHV und IV.
Im Jahr 2025 wurden 2,4 Millionen Rechnungen kontrolliert, davon 2,2 Millionen zentral durch die Sektion in der ganzen Schweiz bezahlt – für einen Gesamtbetrag von 3,1 Milliarden Franken. Der oben beschriebene gemeinsame Rechnungsprozess der Sektion und der kantonalen IV-Stellen ist heute zu über 90 % digitalisiert.
Ergebnisse 2025
Marke der 90 % elektronisch eingereichter Rechnungen erreicht
Durchschnittliche Bearbeitungsdauer der Rechnungen für individuelle AHV/IV-Leistungen
Förderung der Automatisierung in den IV-Stellen: durchschnittliche Quote von 32 % schweizweit und 47 % in einzelnen IV-Stellen
9,2 Millionen Franken zurückgewonnen dank vertiefter statistischer Analyse von Doppelverrechnungen zwischen 2020 und 2025
142 Millionen Franken im Jahr 2025 dank der Kontrolle von AHV/IV-Rechnungen eingespart
Kontrolle der AHV/IV-Rechnungen
Im Jahr 2025 konnten dank der Kontrolle der AHV/IV-Rechnungen Ausgaben in Höhe von 142 Millionen Franken vermieden werden. Der Grossteil der Kontrollen erfolgt heute automatisiert.
Im Jahr 2025 wurden durch die IV-Stellen und die ZAS mehr als 2,4 Millionen Rechnungen für individuelle AHV/IV-Leistungen mit einem Gesamtbetrag von rund 3,1 Milliarden Franken verarbeitet. Dank der Kontrollarbeit der IV-Stellen, der ZAS sowie zweier externer Partnerinstitutionen konnten zugunsten der IV und der AHV 142 Millionen Franken eingespart werden. Mehr als 10 % der Rechnungen wurden abgelehnt oder korrigiert, hauptsächlich aufgrund von Rechnungsfehlern der Leistungserbringenden – eine Quote, die mit jener anderer Versicherungen im Gesundheitsbereich vergleichbar ist. Diese Einsparungen entsprechen einem Betrag von über 60 Franken pro Rechnung. Der durchschnittliche Rechnungsbetrag liegt bei über 1400 Franken, während die Bearbeitungskosten bei der ZAS etwas mehr als 5 Franken pro Rechnung betragen.
Ende 2025 gingen über 90 % der Rechnungen elektronisch ein (Electronic Data Interchange EDI), und 85 % davon wurden bei der ZAS vollständig automatisiert kontrolliert. Die automatische Kontrollquote in den IV-Stellen – mit 32 % nicht direkt vergleichbar – steigt ebenfalls kontinuierlich an. Die Digitalisierung ist ein Schlüsselfaktor zur Verbesserung der Rechnungskontrolle. Die ZAS investiert laufend in moderne Kontrollinstrumente, um die Prüfungen und die Automatisierung bei der ZAS und den IV-Stellen weiter deutlich zu verbessern.


