Programm zur digitalen Transformation (PTNum)

Seit einigen Jahren verändert sich unser Umfeld rasant geprägt durch regulatorische Anforderungen, steigende Erwartungen unserer Versicherten und die beschleunigte Digitalisierung.

Die ZAS muss deshalb immer zahlreichere und komplexere Veränderungen bewältigen.

Kontext

Der hohe Anteil der Bevölkerung, der das Rentenalter erreicht, verbunden mit einer zunehmenden internationalen Mobilität, führt zu einem stetigen Anstieg der zu verwaltenden Renten. Gleichzeitig nimmt der Druck auf die personellen Ressourcen zu: Fast ein Drittel der Mitarbeitenden der ZAS wird in den kommenden zehn Jahren pensioniert. Deshalb sind Vereinfachung und Automatisierung der Arbeitsprozesse notwendig, um die langfristige Sicherstellung der Kernaufgaben unter budgetären Einschränkungen zu gewährleisten.

Gleichzeitig hat sich die Informatiklandschaft der ZAS über Jahrzehnte hinweg entwickelt und umfasst heute insgesamt 44 verschiedene Applikationen, die jeweils einen Teil der zahlreichen Tätigkeiten unserer Institution unterstützen. Diese Anwendungen beruhen auf unterschiedlichen, teilweise veralteten Technologien sowie aufeinander aufbauenden und laufend ergänzten Prozessen. Jede Änderung – rechtlicher oder fachlicher Natur – verursacht dadurch höhere Kosten, benötigt mehr Zeit und erhöht die Risiken.

Diese Funktionsweise hemmt unsere Fähigkeit, uns weiterzuentwickeln, Innovationen voranzutreiben und den Erwartungen unserer Versicherten, Partnerinstitutionen und Behörden gerecht zu werden. Angesichts dieser Vielzahl rechtlicher, demografischer, technologischer und organisatorischer Herausforderungen haben wir beschlossen zu handeln: Im Rahmen unserer Strategie 2022–2026 ist es unerlässlich geworden, unsere Arbeitsweise grundlegend zu überdenken. Das bedeutet, gleichzeitig unsere Geschäftsprozesse, unsere interne Organisation und unser Informationssystem neu auszurichten.

Vor diesem Hintergrund hat der Direktor das Programm zur digitalen Transformation der ZAS (PTNum) lanciert.

PTNum ist ein Schlüsselprojekt der Bundesverwaltung.

Ziele

Das Programm zur digitalen Transformation betrifft die gesamte Organisation der ZAS und ihre Abteilungen. Es verfolgt insbesondere das Ziel, die Informatiksysteme durch die Einführung einer standardisierten Fachlösung zu modernisieren, die Geschäftsprozesse zu harmonisieren und gemeinsame Werkzeuge für die verschiedenen Tätigkeitsbereiche zu entwickeln. Diese neue Dynamik soll eine höhere Agilität bei der Bewältigung künftiger Veränderungen ermöglichen.

  • Einführung transversal ausgerichteter Prozesse, unterstützt durch die digitale Transformation, die Reduktion des Papierverkehrs und die Vereinheitlichung der Eingangskanäle.
  • Automatische Übernahme der Daten in die Arbeitsabläufe zur Sicherstellung von Fristen und Qualität. Automatisierung von einfachen Anfragen.
  • Anpassung der Rollen und Verantwortlichkeiten der Sachbearbeitenden entsprechend der Komplexität und Art der Aufgaben.
  • Konzentration auf den Mehrwert, den die Kundenbetreuerinnen und Kundenbetreuer erbringen.
  • Einheitliche Bearbeitung der zentralisierten Leistungen über die künftigen Anwendungen, analog zur bereits bestehenden Arbeitsweise der Kassen und IV-Stellen
  • Anpassung der zentralisierten Dienstleistungen an die neue prozessorientierte Organisation der ZAS

Ein Programm zur digitalen Transformation der 1. Säule ist bereits im Rahmen der DTI-Strategie des BSV im Gang. Dieses wird einen bedeutenden Mehrwert auf der Grundlage integrierter Daten und gemeinsamer Plattformen schaffen – im Dienst aller Akteurinnen und Akteure des Systems. Dieses Programm wird jedoch durch das BSV gesteuert.

Die EAK verwendet ein externes Informatiksystem (System AKIS). Ihr Betrieb wird daher durch PTNum nicht direkt beeinflusst. Dennoch wird sie sich – ebenso wie die Supportdienste der ZAS wie der Direktionsstab, die Humanressourcen oder die Interne Revision – an die zukünftige Organisation der ZAS anpassen.

Die IS werden die Digitalisierung der Tätigkeiten der SAK und der IVSTA unterstützen. Dafür werden sie der ZAS sowie allen Partnerinstitutionen moderne und effiziente Werkzeuge zur Verfügung stellen.

All diese Veränderungen beinhalten insbesondere eine Weiterentwicklung der Struktur der ZAS und ihres Betriebsmodells.

Wo steht PTNum heute?

Die aktuelle Phase des Transformationsprogramms legt die Grundlagen für alle weiteren Schritte. Sie ist entscheidend, um ein realistisches und kohärentes Programm aufzubauen.

Die Initialisierungsphase umfasst:

  • Analyse des Bestehenden, um Vereinfachungs-, Standardisierungs- und Digitalisierungspotenziale aufzuzeigen.
  • Definition von Zielen und erwarteten Ergebnissen für die ZAS, abgestimmt auf die Bedürfnisse der Versicherten, die Erwartungen unserer Partnerinstitutionen, unserer Mitarbeitenden sowie die Anforderungen des Bundes.
  • Aufbau einer soliden Governance zur wirksamen Steuerung des Programms.
  • Prüfung verschiedener Transformationsvarianten und Auswahl der geeignetsten Lösungen.
  • Identifikation der im Rahmen des Programms umzusetzenden Projekte.
  • Ausarbeitung einer klaren Roadmap mit Zeitplan, Budget und dedizierten Ressourcen.
Roadmap
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Warum ist PTNum wichtig für die Mitarbeitenden der ZAS?

Dieses Programm soll ihre Arbeit vereinfachen, die Arbeitsinstrumente kohärenter gestalten und Aufgaben automatisieren. Für die Sachbearbeitenden bedeutet dies moderne Arbeitsinstrumente, die automatische Übernahme von Daten sowie Unterstützung bei der Entscheidungsfindung.

Finanzierung auf Kurs
Zur Finanzierung des Programms hat der Bundesrat am 12. September 2025 dem Parlament eine Botschaft übermittelt, mit der ein Verpflichtungskredit von 66,1 Millionen Franken für den Zeitraum 2026 bis 2032 beantragt wird. Diese Finanzierung soll die Modernisierung der Organisation und der Informationssysteme der ZAS sowie die Harmonisierung der Geschäftsprozesse ermöglichen. Der Bundesrat hat dazu eine Medienmitteilung veröffentlicht. Dort finden sich ebenfalls die Botschaft an das Parlament sowie der Entwurf des Bundesbeschlusses.
Gesetzesprojekt: BISS
Der Bundesrat will die Prozesse im Zusammenhang mit der AHV, IV, den Ergänzungsleistungen (EL) und den Familienzulagen digitalisieren. Zu diesem Zweck hat er das neue Bundesgesetz über die Informationssysteme der Sozialversicherungen (BISS) ausgearbeitet. Das Kernstück dieses Gesetzes ist eine Onlineplattform der Sozialversicherungen, die von der ZAS entwickelt und betrieben wird und insbesondere die zentralen Register sowie die Informationssysteme umfasst. Am 12. September 2025 verabschiedete der Bundesrat die Botschaft zum BISS. Am selben Tag fand in Bern eine Medienkonferenz mit Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider statt.

Weitere Ergebnisse 2025

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Auf dem Weg zur 13. Altersrente
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Kundenportal (eCdC)
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Zahlung der individuellen AHV/IV-Leistungen
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