
Auf dem Weg zur 13. Altersrente
Am 3. März 2024 wurden die Volksinitiative «Für ein besseres Leben im Alter» (Initiative für eine 13. Altersrente) von Volk und Ständen angenommen. Die Bundesverfassung sowie das Bundesgesetz über die Alters- und Hinterlassenenversicherung wurden entsprechend angepasst.
Die 13. Altersrente entspricht einem Zwölftel der im Laufe eines Jahres ausgerichteten Altersrenten und wird einmal jährlich ausbezahlt.
Auszahlungs- und Berechnungsmodalitäten
Die 13. Altersrente wird ab Dezember 2026 jährlich an alle lebenden Personen ausgerichtet, die im Dezember Anspruch auf eine Altersrente haben. Sie entspricht einem Zwölftel der Summe der Altersrenten, die zwischen Januar und Dezember des betreffenden Kalenderjahres tatsächlich ausbezahlt wurden. Die Auszahlung erfolgt gleichzeitig mit der Dezemberrente. Zur Bestimmung des Betrags wird jeden Monat ein Zwölftel der monatlichen Rente auf einem eigens für die 13. Altersrente vorgesehenen Konto verbucht und anschliessend für die Auszahlung im Dezember gerundet.
Ziele
Umsetzung
Die Systeme der ZAS zur Verarbeitung der Renten wurden angepasst, um die 13. Altersrente zu integrieren. Diese Anpassungen gewährleisten eine korrekte Berücksichtigung dieser neuen Leistung bei der Berechnung und Auszahlung der Renten.
Für die Verwaltung der 13. Altersrente musste keine neue Anwendung entwickelt werden. Hingegen sind zahlreiche Anpassungen bestehender Anwendungen erforderlich, um sämtliche betroffenen Prozesse abzudecken. Diese Anpassungen betreffen insbesondere die Verarbeitung der Meldungen im zentralen Rentenregister, dessen Struktur angepasst wurde, um den monatlichen Anteil der 13. Altersrente zu integrieren. Sie betreffen ebenfalls die Berechnung dieses Anteils sowie dessen Kumulation in den betroffenen Anwendungen. Darüber hinaus sind Entwicklungen für die Auszahlung der 13. Altersrente sowie für die Erstellung der entsprechenden Mitteilungen notwendig, um eine rechtskonforme Information der Leistungsbeziehenden sicherzustellen. Parallel dazu wurde der Verbuchungsprozess angepasst, um sämtliche Vorgänge im Zusammenhang mit der 13. Altersrente abzudecken. Spezifische Anpassungen sind zudem für die Bearbeitung besonderer Fälle vorgesehen. Eine erste Phase dieser Arbeiten wurde 2025 umgesetzt, insbesondere in Bezug auf Meldungen, Berechnung und Kumulation. Umfangreichere Weiterentwicklungen erfolgen im Jahr 2026, insbesondere für die Auszahlung der 13. Altersrente sowie die Verwaltung der nachgelagerten Prozesse. Ende 2025 wurden sämtliche Sachbearbeitenden der SAK geschult, um ein gutes Verständnis der gesetzlichen Aspekte sowie der erforderlichen manuellen Eingriffe sicherzustellen. Weitere Schulungen sind ebenfalls für 2026 vorgesehen.


